Gaskraftwerke
Als Betreiber eines Gaskraftwerkes gewährleistet Ihnen bayernets, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, den diskriminierungsfreien Zugang zum Gastransportnetz und berät Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes.
Für die Betreiber von Gaskraftwerken gelten bezüglich der Kapazitätsreservierung bzw. des Kapazitätsausbauanspruches die Regelungen der §§ 38 und 39 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).
Sollten Sie Interesse an einen Netzanschluss zum Gastransportnetz der bayernets haben, bitten wir Sie um Zusendung einer Netzanschlussanfrage welche zumindest die folgenden Angaben beinhalten sollte:
- Kurze Beschreibung des Anschlussobjetes / -projektes
- Genauer Standort, an dem der Netzanschluss benötigt wird
- Minimale und maximale Ein- bzw. Ausspeisemenge in Normkubikmetern am geplanten Netzanschlusspunkt pro Stunde und pro Jahr
- Mindestübergabedruck am geplanten Netzanschlusspunkt
- Zeitpunkt, ab dem der Netzanschluss benötigt wird
Die bayernets unterstützt Sie gerne aktiv sowohl bei Fragen der Realisierung als auch bei den vertraglichen Regelungen Ihres Netzanschlusses. Hierfür stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitarbeiter des Asset-Managements gerne zur Verfügung.
Die Vertragsdokumente sowie die technischen Bedingungen für den Netzanschluss an das Gastransportnetz der bayernets gemäß der §§ 17 und 19 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt bayernets Ihnen gerne zur Verfügung.
Technische Anforderungen Netzanschluss
Vertrag zur Netzanschlussnutzung