Messstellenbetrieb der bayernets
Als Messstellenbetreiber gewährleisten wir stets eine mess- und eichrechtskonforme Messung der ein- und ausgespeisten Energie am Netz der bayernets, einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung. bayernets bietet den Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Messstellenbetriebes durch Dritte gemäß § 9 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an.
In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen zur Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas im Netz der bayernets hinterlegt.
Sofern die bayernets mit der Durchführung des Messstellenbetriebes vom Anschlussnutzer beauftragt wurde, erbringt bayernets diese Dienstleistungen für den Anschlussnutzer nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Gemäß § 33 Absatz 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist der für den Messstellenbetrieb verantwortliche Netzbetreiber im Sinne des Eichrechts Verwender von Messwerten und diesbezüglich verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen.
Dienstleistungen der bayernets im Bereich des Messstellenbetriebes:
Mobile Gasbeschaffenheitsmessung
Mit unserer mobilen geeichten Gasbeschaffenheitsmessung sind wir nicht nur stromunabhängig und autark, wir bieten neben modernster Technik auch professionellen Support und flexible Mietzeiten. Ob es sich um eine geeichte Messung oder eine Betriebsmessung handelt, wir bieten einen Rundum-Service.
Messrevison
Mit den Kollegen der Messrevision bieten wir Betriebspunktprüfungen zur Überprüfung aller Mengenmessungen an. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich so die Eichfristen der Gaszähler verlängern, auch bei der Eichung von Mengenumwerter vor Ort unterstützen wir gerne.
Messdatenabruf und -verarbeitung
Die Kollegen der Technischen Mengenermittlung kümmern sich um ihr Datenmanagement. Dies umfasst die Überwachung der Lastgänge, das frühzeitige Erkennen von Störungen und Unregelmäßigkeiten bis hin zur Energieermittlung, Ersatzwertbildung und K-Zahl-Korrektur.