Marktteilnehmer haben die Möglichkeit zur Stellungnahme
Die beschlossene Energiewende:
- allem voran der stufenweise Ausstieg aus der Kernenergie bis 2023, verbunden mit den ehrgeizigen Ausbauzielen für die Erneuerbaren Energien
- ist ohne einen gleichzeitigen Ausbau der deutschen Energienetze nicht realisierbar.
Die deutschen Erdgas-Fernleitungsnetzbetreiber leisten mit ihrer bedarfsgerecht ausgebauten und hoch verfügbaren Erdgasinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung. Darüber hinaus hat das Erdgasnetz das Potenzial, über Umwandlungsprozesse für die Speicherung und den Transport von regenerativ erzeugtem, überschüssigem Strom zu dienen. Es kann so eine wesentliche Funktion beim anstehenden Umbau der Energieversorgung und bei der effizienten Nutzung der Energieinfrastruktur übernehmen.
Um vor diesem Hintergrund die künftig benötigten Transportkapazitäten für Erdgas zu ermitteln, erarbeiten die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur jährlich einen Netzentwick-lungsplan. Grundlage für die Erstellung des Netzentwicklungsplans ist jeweils der Szenariorahmen, der auch für das Jahr 2013 von der Prognos AG im Auftrag der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber entwickelt wurde. Das auf der Website www.netzentwicklungsplan-gas.de von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern veröffentlichte Dokument bildet nach der Bestätigung durch die Bundesnetzagentur die Grundlage und den Rahmen für die Modellierung der Gasflüsse im deutschen Gasnetz für die nächsten 10 Jahre. Hierauf aufbauend erstellen die Fernleitungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan 2013 bis 2023 für das deutsche Gas-Fernleitungsnetz.
Interessierte Markteilnehmer können durch ihre Stellungnahme die Annahmen des Szenariorahmens kommentieren. Schriftliche Stellungnahmen sind unter Angabe von Organisation, Funktion und Kontaktdaten bis zum 31.08.2012 per Email an info@netzentwicklungsplan-gas.de möglich. Alle eingereichten Stellungnahmen werden nach dem Ablauf der Einreichungsfrist der BNetzA gem. § 15a EnWG zur Bewertung des Szenariorahmens übermittelt. Stimmen die Marktteilnehmer einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme auf der Website www.netzentwicklungsplan-gas.de nicht zu, so bitten wir, dies in der Stellungnahme zu vermerken.