- Bundesweit einheitlicher Biogaswälzungsbetrag für 2020 beträgt 0,6350 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr
- Kostenverteilung auf die Entgelte aller deutschen Fernleitungsnetzbetreiber
Die Betreiber der beiden deutschen Marktgebiete NCG und GASPOOL haben den für 2020 geltenden Biogaswälzungsbetrag ermittelt: Dieser beläuft sich auf rund 0,6350 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr (€/kWh/h/a). Die Kosten für Netzanschluss und Einspeisung von Biogas werden auf die Entgelte für Ausspeisepunkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland gleichermaßen verteilt.
Hintergrund: Mit der novellierten Gasnetzentgeltverordnung sowie den Regelungen der Beschlüsse REGENT-NCG und REGENT-GP werden diese Kosten der beiden Marktgebiete NCG und GASPOOL seit 2014 bundesweit einheitlich umgelegt. Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht belastet.