Marktraumumstellung:
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben den für 2019 geltenden Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung ermittelt: Dieser beläuft sich auf rund 0,31808 €/kWh/h/a und damit 0,00087145 €/(kWh/h)/d. Die Kosten, die für die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas entstehen, werden auf die Entgelte für alle Ausspeisepunkte der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland gleichermaßen verteilt.
Biogas:
Gemäß §7 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29.03.2018 (KoV X) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht bayernets den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2019 bundeseinheitlich 0,00181350 €/kWh/h/d. Dies entspricht einem Jahreswert von rund 0,66193 €/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der bayernets erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.