Das ab 01.01.2018 gültige Einspeiseentgelt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (BK9-13/607 „HoKoWä“) vom 22. Juni 2016 für feste, frei zuordenbare (FZK) Jahreskapazitäten beträgt 3,595250 €/(kWh/h)/a.
Aufgrund laufender Beschwerdeverfahren gegen die HoKoWä kann es zu einer Anpassung des Einspeiseentgelts kommen. Hinsichtlich der Festlegung HoKoWä sind laufende gerichtliche Verfahren anhängig, deren Ausgang Auswirkungen auf die veröffentlichten Entgelte haben kann. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Entgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass die anhängigen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung entfalten und somit die Festlegung HoKoWä zum 01.01.2018 umzusetzen ist. Sollte die Festlegung HoKoWä nicht zum 01.01.2018 umzusetzen sein, behält sich bayernets ausdrücklich vor, angepasste Einspeiseentgelte mit Wirkung zum 01.01.2018 kurzfristig zu veröffentlichen.“