Wir sorgen mit unserem Gastransportnetz für Sie
zuverlässig, nachhaltig & innovativ

Mit unserer Gasinfrastruktur sichern wir die Zukunft am Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig und sorgen für eine verlässliche Gasversorgung unserer Kunden zu jedem Zeitpunkt.

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REMIT

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency („REMIT“)) ist eine speziell auf den Energiesektor zugeschnittene Verordnung zur Verhinderung von Insiderhandel und Marktmissbrauch. Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 besteht eine Veröffentlichungspflicht bei Vorliegen von Insider-Informationen. bayernets veröffentlicht vorliegende Insider-Informationen als sogenannte Urgent Market Messages (UMM) nach bestem Wissen.

Aktuelle Meldungen

Hiermit geben wir folgende Informationen gem. Artikel 4 (1) der EU-VO Nr. 1227/2011 bekannt:

23.09.2021 12:10

Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Biogaswälzungsbetrag 2022

Letztmalig haben die Betreiber der beiden deutschen Marktgebiete NCG und GASPOOL den für 2022 geltenden Biogaswälzungsbetrag ermittelt: Dieser beläuft sich auf 0,5740 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr (€/kWh/h/a). Die Kosten für Netzanschluss und Einspeisung von Biogas werden auf die Entgelte für Ausspeisepunkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland gleichermaßen verteilt.

Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung ("KoV") in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht die FNBs den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. 

Künftig wird der Biogaswälzungsbetrag für das Folgejahr durch den Betreiber des gesamtdeutschen Marktgebiets Trading Hub Europe (THE) ermittelt, welches zum 01. Oktober 2021 startet.